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   BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B   

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https://dejure.org/2017,41450
BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B (https://dejure.org/2017,41450)
BSG, Entscheidung vom 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B (https://dejure.org/2017,41450)
BSG, Entscheidung vom 21. September 2017 - B 8 SO 32/17 B (https://dejure.org/2017,41450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 158 S 1 Alt 1 SGG, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 151 Abs 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Nichtbezifferung des Antrags

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Nichtbezifferung des Antrags

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Nichtbezifferung des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 58/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B
    Verstöße gegen die Soll-Vorschrift des § 151 Abs. 3 SGG, wonach die Berufungsschrift einen bestimmten Antrag enthalten soll, sind jedoch unschädlich (BSG SozR Nr. 2 zu § 151 SGG; BSG vom 23.7.2015 - B 8 SO 58/14 B) .

    Dabei ist auf die Angaben des Beschwerdeführers zumindest dann abzustellen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bezifferung mutmaßlich falsch ist (vgl Wehrhahn in jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 144 RdNr 22; vgl zur Unmaßgeblichkeit der materiell-rechtlichen Bewertung eines Falls auch BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 17/15 B; BSG vom 23.7.2015 - B 8 SO 58/14 B) .

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B
    Abgesehen davon, dass schon angesichts der fehlenden Feststellungen zum (noch) streitgegenständlichen Begehren ein Erfolg der Berufung nicht ausgeschlossen ist, hat das BSG zum sog Nachranggrundsatz bereits mehrfach entschieden, dass § 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) keine eigenständige Ausschlussnorm darstellt, wenn andere Leistungen tatsächlich nicht erbracht werden, sondern regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung hat; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (BSG vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - RdNr 13; BSGE 104, 219 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1; BSG vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) .
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B
    Abgesehen davon, dass schon angesichts der fehlenden Feststellungen zum (noch) streitgegenständlichen Begehren ein Erfolg der Berufung nicht ausgeschlossen ist, hat das BSG zum sog Nachranggrundsatz bereits mehrfach entschieden, dass § 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) keine eigenständige Ausschlussnorm darstellt, wenn andere Leistungen tatsächlich nicht erbracht werden, sondern regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung hat; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (BSG vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - RdNr 13; BSGE 104, 219 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1; BSG vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) .
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B
    Abgesehen davon, dass schon angesichts der fehlenden Feststellungen zum (noch) streitgegenständlichen Begehren ein Erfolg der Berufung nicht ausgeschlossen ist, hat das BSG zum sog Nachranggrundsatz bereits mehrfach entschieden, dass § 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) keine eigenständige Ausschlussnorm darstellt, wenn andere Leistungen tatsächlich nicht erbracht werden, sondern regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung hat; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (BSG vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - RdNr 13; BSGE 104, 219 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1; BSG vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) .
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B
    Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil die angefochtene Entscheidung des LSG unter Verletzung des § 158 SGG ergangen ist und das Ergehen eines Prozessurteils, wie die vorliegend erfolgte Verwerfung der Berufung der Klägerin als unzulässig, anstatt des eigentlich angezeigten Sachurteils ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2) .
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B
    Dabei ist auf die Angaben des Beschwerdeführers zumindest dann abzustellen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bezifferung mutmaßlich falsch ist (vgl Wehrhahn in jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 144 RdNr 22; vgl zur Unmaßgeblichkeit der materiell-rechtlichen Bewertung eines Falls auch BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 17/15 B; BSG vom 23.7.2015 - B 8 SO 58/14 B) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2021 - L 8 SO 47/21

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Hilfe zur

    § 2 Abs. 1 SGB XII ist keine eigenständige Ausschlussnorm, wenn andere Leistungen tatsächlich nicht erbracht werden, sondern hat regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (statt vieler BSG, Urteil vom 21.9.2017 - B 8 SO 32/17 B - juris Rn. 12 m.w.N.; jüngst zum Verhältnis von Wohngeld und Sozialhilfe BSG, Urteil vom 23.3.2021 - B 8 SO 2/20 R - nach Terminbericht des BSG Nr. 13/21).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Ausdehnung der

    Verstöße gegen die Soll-Vorschrift des § 151 Abs. 3 SGG führen jedoch nicht zur Unzulässigkeit der Berufung (BSG, Beschluss vom 21. September 2017 - B 8 SO 32/17 B - juris, Rn. 9).
  • BSG, 13.07.2022 - B 7 AS 3/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Bei einem unbezifferten Antrag muss das Gericht den Wert ermitteln bzw anhand des wirtschaftlichen Interesses des Rechtsmittelführers am Ausgang des Rechtsstreits schätzen (BSG vom 21.9.2017 - B 8 SO 32/17 B - RdNr 9 unter Hinweis auf die Wertfestsetzung nach freiem Ermessen gemäß § 202 SGG iVm § 3 ZPO; zum Anwendungsbereich bei der Bestimmung des Rechtsmittelstreitwerts Kern in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl 2020, § 2 RdNr 7) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2022 - L 19 AS 905/22

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses einer

    Dabei ist auf die Angaben des Beschwerdeführers zumindest dann abzustellen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bezifferung mutmaßlich falsch ist (BSG, Beschluss vom 21.09 2017 - B 8 SO 32/17 B m.w.N. und vom 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B m.w.N.; Keller in: Meyer-Ladewig, 13. Aufl. 2020, SGG § 144 Rn. 15b).
  • BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B

    Leistungen nach dem SGB XII Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Bei einem Feststellungsantrag ist auf das zugrunde liegende wirtschaftliche Interesse - hier die vergünstigte Nutzung von Verkehrsmitteln mit dem Berlinpass für wenige Tage Anfang Juli 2018 - abzustellen und dieses ggf zu schätzen (vgl BSG vom 21.9.2017 - B 8 SO 32/17 B - RdNr 9).
  • LSG Sachsen, 20.10.2022 - L 4 AS 396/22
    Diese Berechnung kann, soweit sich die Beteiligten nachgehend zum konkreten Umfang der Beschwer geäußert haben, von diesen Angaben der Beteiligten (oder eines Beteiligten) ausgehen, sofern Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit oder für einen Widerspruch zu eindeutigen gesetzlichen Regelungen nicht bestehen, d.h. soweit solche Ausführungen als akzeptable und nachvollziehbare Darlegungen zur Auslegung des Prozessantrages erster Instanz gelten können (vgl. BSG, Beschluss vom 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B - juris Rn.  9, SächsLSG, Beschluss vom 12.02.2019 - L 3 AS 405/16 NZB - juris Rn. 21).
  • LSG Sachsen, 12.02.2019 - L 3 AS 405/16

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im

    Dabei ist auf die Angaben des Klägers zumindest dann abzustellen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bezifferung mutmaßlich falsch ist (vgl. BSG, Beschluss vom 21. September 2017 - B 8 SO 32/17 B - juris Rdnr. 9).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2023 - L 2 AS 211/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung der Berufung - Wert des

    Bei einem unbezifferten Antrag muss das Gericht den Wert ermitteln bzw. anhand des wirtschaftlichen Interesses des Klägers am Ausgang des Rechtsstreits gemäß § 202 SGG i.V.m. § 3 Zivilprozessordnung (ZPO) schätzen; dabei ist auf die Angaben des Berufungsklägers zumindest solange abzustellen, wie keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bezifferung mutmaßlich falsch ist (vgl. BSG, Beschluss vom 21. September 2017 - B 8 SO 32/17 B - juris Rn. 9).
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